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Website-Betreiber beim Like-Button in der Verantwortung

Wer Facebooks „Daumen hoch” auf seiner Website integriert, muss Besucher künftig informieren, dass ihre Daten weitergegeben werden und vorher um Einwilligung bitten. Denn das Symbol überträgt heimlich Nutzerinformationen an den Social-Media-Konzern.

Liken und Teilen – viele Unternehmen binden auf ihrer Homepage Elemente aus sozialen Medien ein, um ihre Reichweite zu erhöhen. Jedoch überträgt der harmlos wirkende „Gefällt-mir-Daumen“ unbemerkt Daten der Website-Besucher an Facebook. Dazu zählen unter anderem die IP-Adresse, das Datum und die Zeit des Aufrufs. Ob der Website-Besucher den Button anklickt oder ein Facebook-Konto besitzt, spielt dabei keine Rolle.

Facebook-Like künftig nur mit Einwilligung

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass auch die Website-Betreiber für den Schutz dieser personenbezogenen Daten verantwortlich sind – nicht nur Facebook allein. Wer also künftig das „Daumen-hoch-Symbol“ auf seiner Website anbietet, muss Besucher über die Erhebung und Weitergabe der Daten aufklären und um Einwilligung bitten. Für die Verarbeitung der Daten nach der Übermittlung sei laut Richter jedoch Facebook allein verantwortlich und nicht die Betreiber der Homepage.

Grundsatzurteil für europäischen Datenschutz

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bemerkte den Datenschutz-Fauxpas auf der Website des Online-Shops „Fashion ID“, den Peek & Cloppenburg 2013 startete. Daraus resultierte ein seit 2015 bestehender Rechtsstreit, den nun die europäischen Richter klärten. Die heutige Entscheidung gilt als Grundsatzurteil und kann zahlreiche weitere Plug-Ins von Drittanbietern auf den Radar von Datenschützern bringen, die ähnlich wie das Facebook-Like funktionieren.

Quelle: Freizeit-Verlag, Landsberg

Link: https://www.tophotel.de/eugh-urteil-zum-datenschutz-auch-websites-beim-like-button-in-verantwortung-40374/

Photo by George Pagan III on Unsplash

30.07.2019