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DAS AUS FÜR GOOGLE ANALYTICS RÜCKT NÄHER

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  • Beitrags-Kategorie:Marketing / Recht

Die französische Datenschutzbehörde bestätigt das österreichische Urteil gegen Google Analytics. Das Tracking-Tool ist im DSGVO-Raum nicht rechtskonform einsetzbar.

Eigentlich kommt die Nachricht nicht überraschend: Der Einsatz von Google Analytics verstößt gegen die DSGVO. Die französische Datenschutzbehörde CNIL vertritt in seiner Entscheidung dieselbe Position wie die österreichische Datenschutzbehörde DSB. Da Google Analytics Tracking-Daten in die USA überträgt, können sie dort von Sicherheitsbehörden ausgelesen und eingesetzt werden; und dieses Prinzip verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Für Website-Betreiber, die Google Analytics einsetzen, wird die Luft dünn und sie sollten sich nach einer Alternative umsehen, die datenschutzkonformes Tracking ermöglicht. Denn nicht Google steht im Visier der Datenschützer – im Zweifel haftet der Website-Betreiber für den unrechtmäßigen Einsatz des Analyse-Tools (in Österreich z.B. netdoktor.at). Dem verurteilten französischen Website-Betreiber wurde eine Gnadenfrist von vier Wochen eingeräumt, um dem Verlangen der CNIL nachzukommen.

Entscheidend ist, dass die Daten anonymisiert werden und die entsprechenden Server in Europa stehen. Es besteht jedoch gar keine Möglichkeit, Google Analytics so einzusetzen oder zu konfigurieren, dass es den Vorgaben der DSGVO entspricht, denn bereits bei der Erhebung landen die Daten auf Google Servern. Und auch die Anonymisierung der IP-Adresse, die inzwischen eindeutig als personenbezogenes Datum gilt, ist nicht vollständig umsetzbar, da der Server die IP-Adresse nutzen muss, um mit dem Browser des Nutzers zu kommunizieren.

Die Entscheidung der CNIL wiegt für den europäischen Datenschutz noch schwerer als die der DSB. Zwar sind die Franzosen als eine der strengsten Aufsichtsbehörden bekannt, doch in der Stellungnahme der CNIL heißt es ausdrücklich, dass man die Entscheidung in Ab-stimmung mit den anderen EU-Datenschutzbehörden getroffen hat.
Nächste Ziele der Datenschutzaufsicht könnten millionenfach eingesetzte Colaboration Tools wie Microsoft mit Teams oder auch Zoom sein. Denn alle gegen Google Analytics vorgebrachten Vorwürfe lassen sich analog auf diese Anwendungen übertragen.

18.02.2022

Photo by Mitchell Luo on Unsplash