DSGVO-SCHADENSERSATZ NUR BEI KONKRETER SCHÄDIGUNG
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO eine konkrete Schädigung der betroffenen Person voraussetzt. Es reicht nicht aus, wenn vom Anspruchssteller nur die Befürchtung eines…