In der letzten Sitzung vor der Sommerpause einigten sich CDU/CSU und SPD im Bundestag auf ein zweites Datenschutz-Anpassungsgesetz. Damit soll Bürokratie abgebaut werden, was Start-Ups und der Digitalwirtschaft zugutekommen soll.
Der Deutsche Bundestag hat in der Nacht auf den 28. Juni 2019 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, nach dem das aktuelle Recht an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst werden soll. Das betrifft insgesamt 154 einzelne Fachgesetze fast aller Ressorts. Zu den Regelungsschwerpunkten zählen dabei etwa Anpassungen von Begriffsbestimmungen und von Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sowie Regelungen zu den Betroffenenrechten.
Ein Anliegen war es vor allem, kleinere Firmen bei der Verpflichtung zu entlasten, einen Datenschutzbeauftragten zu stellen. Die große Koalition stimmte dafür, die Opposition entschied dagegen. Konkret bedeutet dies unter anderem, dass nun erst Betriebe ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benötigen; zuvor lag die Grenze bei 10 Mitarbeitern.
Bürokratie abbauen
Der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, sagte zum zweiten Datenschutzanpassungsgesetz in einem Pressestatement: „Mit der heutigen Anpassung verbessern wir weiter die Rahmenbedingungen für Start-Ups und die Digitalwirtschaft in Deutschland. Insbesondere mit der Anhebung des Schwellenwertes für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten von zehn auf zwanzig Beschäftigte bauen wir Bürokratie ab, was jungen Gründerinnen und Gründern zu Gute kommt. Ferner muss jetzt zügig der von der Union schon lange geforderte Gesetzentwurf verabschiedet werden, mit dem ungerechtfertigte Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen verhindert werden sollen.“
Kritik vom Bundesdatenschutzbeauftragten
Vor der Abstimmung teilte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber mit, dass er die Änderung kritisch sieht: „Sollte der Gesetzgeber tatsächlich den Schwellwert für die Pflicht zur Benennung von Datenschutzbeauftragten erhöhen, hielte ich dies für eine falsche Maßnahme, die die Wahrung des hohen Datenschutzniveaus in Deutschland ernsthaft gefährden könnte.“ Denn die Annahme, dass die Änderung eine Entlastung für die Unternehmen darstelle, sei ein „Trugschluss“. „Spätestens wenn man aufgrund des fachlichen Kompetenzverlusts mittelfristig externes Wissen einkaufen muss oder sich wegen Datenschutzverstößen der Bußgeldforderung der Aufsichtsbehörde gegenüber sieht, wird man feststellen, dass hier am falschen Ende gespart wurde“, sagte Kelber.
Quelle: HOGAPAGE Media GmbH, Augsburg
28.06.2019