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Datenschützer passen Bußgelder an

Die DSGVO sieht bei Verstößen hohe Bußgelder vor: Bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes – je nachdem, was von beiden höher ist – können verhängt werden. Während in anderen EU-Ländern Unternehmen tief in die Kasse greifen müssen, ist Deutschland bisher eher zurückhaltend: Erst in der letzten Woche wurde mit knapp 200.000 Euro Bußgeld gegen Delivery Hero die bis dato höchste DSGVO-Strafe in der Bundesrepublik verhängt. Allerdings steht diese Summe in keinem Vergleich zu den 50 Mio. Euro, die Google in Frankreich zahlen musste. Das soll sich jetzt durch die Veränderung der Berechnungsgrundlage ändern.

Auf der Datenschutzkonferenz haben sich die deutschen Datenschutzbehörden der LTO zufolge auf ein neues Bußgeldmodell geeinigt. Dabei geht es auch darum, die Bußgeldpraxis nachvollziehbarer zu machen. Als Vorbild dient dabei das Kartellrecht. Hier werden Bußgelder anhand des Jahresumsatzes eines Unternehmens festgemacht.

In Deutschland sollen damit auch bald Bußgelder in Millionenhöhe vorkommen können, soll der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber auf einer Konferenz zu Netzpolitik die Sache kommentiert haben.

Berechnungsgrundlage für das Bußgeld

Zwar haben die Behörden das neue Konzept nicht veröffentlicht, allerdings liegt es trotzdem schon einigen Anwälten vor, da das neue Modell bereits als Begründung für verhängte Bußgelder herangezogen wurde.

Bei dem Modell wird der Jahresumsatz des zu haftenden Unternehmens durch 360 geteilt. Es wird also ein sogenannter Tagessatz gebildet. Dieser Tagessatz wird dann mit einem Faktor multipliziert. Dieser kann zwischen 1,0 und 14,4 liegen. Der Faktor von 14,4 ist dabei nicht zufällig gewählt: Multipliziert man den Tagessatz mit 14,4 kommt man genau bei den in der DSGVO genannten maximal 4 % vom Jahresumsatz heraus. Dieser Faktor soll daher nur verwendet werden, wenn es sich um einen besonders schweren Verstoß handelt.

Folglich können bei einem durchschnittlichen Verstoß schon einmal 2 % Prozent des Jahresumsatzes fällig werden.

Quelle: OnlinehändlerNews, Leipzig

Link:  www.onlinehaendler-news.de/e-recht/gesetze/131725-dsgvo-wird-teurer-datenschuetzer-passen-bussgelder-an

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25.09.2019