Cloud-Dienste machen Text, Bilder, Videos und Musik überall verfügbar, das ist bequem. Welche Dienste auch sicher sind und sich an Datenschutzregeln halten, hat die Stiftung Warentest geprüft.
Daten in der Cloud zu speichern, hat Vorteile, die sich nicht leugnen lassen: Was auch immer man in eine solche Datenwolke hineinkopiert, ist im Idealfall danach immer und überall verfügbar. So kann man Oma die Familienfotos auf ihrem Fernseher zeigen oder in einem Tagungshotel schnell die Präsentation abrufen, die man im Büro vorbereitet hat.
Wichtig ist dabei, dass der genutzte Dienst zuverlässig arbeitet – und dass man ihm vertrauen kann. Schließlich übergibt man einem Unternehmen womöglich private und vertrauliche Daten. Da möchte man schon sichergehen, dass diese sicher und für andere nicht zugänglich gespeichert werden. Ob diese und noch einige weitere Voraussetzungen erfüllt werden, hat die Stiftung Warentest bei elf Anbietern von Cloud-Datendiensten überprüft.
Die besten Ergebnisse erzielten dabei der Online-Speicher von WEB.DE und die MagentaCLOUD der Telekom. Zwar seien Angebote wie Dropbox, Google Drive und pCloud den beiden deutschen Diensten technisch überlegen, doch würden diese ihre Siegchancen durch sehr deutliche Mängel in Datenschutzerklärung, Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen verspielen. Solche Schwächen wurden von den Testern mit einer Abwertung um eine Note bestraft.
So kommt es, dass etwa Apples iCloud und Microsofts OneDrive Basic trotz guter bis sehr guter Noten auf den hinteren Plätzen landen. Dass Microsoft sehr gute Technik und zusammen mit Dropbox die beste Handhabungsnote bescheinigt wird, nützt da ebenso wenig wie Apples bester Passwortschutz und starker Schutz vor Datenraub.
Fast alle wurden abgewertet
Microsoft werden sehr deutliche Mängel in der Datenschutzerklärung attestiert, Apple sehr deutliche Mängel im Kleingedruckten. So verfehle etwa Microsofts Datenschutzerklärung mit einem Umfang von 30 Seiten, schwammigen Formulierungen und Verweisen auf „anderswo zu findende Zusatzinformationen“ die von der Datenschutz-Grundverordnung geforderte Transparenz. Apples Texte hingegen kollidierten häufig mit deutschem und europäischem Recht, oft seien sie nicht hinreichend an hiesige Vorschriften angepasst.
Als Sieger im Vergleich der Stiftung Warentest gehen deshalb die einzigen deutschen Angebote hervor. Sie sind zugleich die einzigen Angebote, in deren AGB, Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen die Tester keine Mängel entdecken konnten. Die übrigen neun Wettbewerber wurden wegen Mängeln in diesen Bereichen abgewertet. Auf Platz zwei landete so die MagentaCLOUD von der Telekom, die zugleich die schlechteste Note im Bereich Datensicherheit erhielt.
Quelle: Spiegel Online, Hamburg
Quelle: Stiftung Warentest, Berlin
Link: https://www.test.de/Cloud-Dienste-im-Test-5463650-0/
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24.04.2019