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BUNDESDATENSCHUTZBEAUFTRAGTER RÄT VON VIDEOKONFERENZ-DIENST ZOOM AB

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Familien, Freundeskreise aber auch Firmen und Schulklassen setzen in der Corona-Krise verstärkt auf Videokonferenzen mit dem US-Dienst – so auch auf Zoom. Doch es gibt Bedenken und nun rät der Bundesdatenschutzbeauftrage ausdrücklich von Zoom ab.

Bezog sich das Wort „zoomen“ vor der Corona-Krise noch meist auf das technologische Heranholen eines Objekts beim Fotografieren, kann es heute auch bedeuten, dass jemand gerade eine Videotelefonat führt.

Der Videokonferenz-Dienst „Zoom“ kommt aus den USA. Und weil „Zoom“ relativ leicht zu bedienen und zuverlässig ist, ist es in der Corona-Krise auch bei Lehrern und Unternehmen beliebt. Doch auch Datenschutzprobleme sind bekannt: Sicherheitslücken als Einfallstore für Cyberkriminelle oder intransparente Datenweitergabe an Facebook.

Kommunikation bei Zoom unverschlüsselt

Auch von oberster Datenschutzstelle wird nun vor dem Dienst gewarnt. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sagte, dass von „Zoom“ abzuraten sei, wenn personenbezogene Daten im Spiel sind. Kelber begründet dies auch mit den bekannt gewordenen Sicherheitsproblemen des Dienstes. Die Inhalte der Gespräche lägen bei „Zoom“ derzeit unverschlüsselt auf den Servern des Anbieters.

Anstatt Zoom zu nutzen rät er zu Diensten mit echter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Gesprächsinhalte. Der Anbieter selbst erklärte hingegen, dass „Zoom“ unter gewissen Umständen sehr wohl eine gewisse Verschlüsselung biete. Dies ist der Fall, wenn alle Gesprächsteilnehmer einen sog. Zoom-Client (z.B. das Desktop-Programm oder die Smartphone-App des Anbieters) installiert haben und das Gespräch nicht aufgezeichnet wird.

Ein Dienst mit grundsätzlicher Verschlüsselung der Inhalte ist „WhatsApp“. Aber auch vor dem Messenger der Facebook-Tochter warnt Kelber – zumindest für Bundesbehörden und deren Mitarbeiter. Grund sind hier die Datenweitergabe an Facebook sowie der Zugriff auf Handy-Kontaktlisten, die „WhatsApp“ verlangt.

Stiftung Warentest attestiert oft eher schwachen Datenschutz

In einem kürzlich durchgeführten Test der Stiftung Warentest erhielt nur eines von zwölf untersuchten Videochat-Programmen die Note „Gut“ beim Aspekt „Basisschutz persönlicher Daten“. Der Rest wurde schlechter bewertet. Die gute Note gab es für den Gratisanbieter „Blizz“, dessen Datenschutzerklärung jedoch vor allem in Sachen Auffindbarkeit und Länge schwächen aufweist. Abgesehen vom Datenschutz wird überdies die Telefonqualität bemängelt.

Den Gesamtsieg der Videotelefonie-Dienste trugen die Microsoft-Produkte, das kostenpflichtige „Teams“ und das kostenlose „Skype“, davon. Sie überzeugten mit guter Qualität und einfacher Bedienung. Ihr Datenschutz ließ jedoch mit der Note „Befriedigend“ ebenfalls zu wünschen übrig. Von der Stiftung Warentest wird die enorm lange Datenschutzerklärung kritisiert.

Dem vom Bundesbeauftragten für Datenschutz kritisierten „Zoom“ attestierte die Stiftung, seine Sicherheitslücke behoben zu haben. Insgesamt landete der Dienst im Test trotzdem nur im hinteren Mittelfeld der Videochatdienste.

Facebooks Nachrichtendienst „WhatsApp“ war nicht im Test vertreten. Videoanrufe sind dort ohnehin nur mit maximal acht Personen möglich. Bis Ende April konnten über „WhatsApp“ gar nur Telefonate zu viert geführt werden.

Schwierige Videochat-Wahl an Schulen

Die Wahl eines geeigneten und datenschutzkonformen Videotelefonie-Dienstes stellt insbes. Schulen und Lehrer vor große Probleme. Gerade die personenbezogenen Daten von Schülern – also Daten von Minderjährigen – sind besonders zu schützen; und daher müssen sich Schulleitung und Lehrer sich auf die Suche nach datenschutzkonformen Lösungen machen.

Quelle: Bayerischer Rundfunk, München

Link: www.br.de/nachrichten/netzwelt/bundesdatenschutzbeauftragter-raet-von-videochat-dienst-zoom-ab,RzvSCFk

25.05.2020

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