KEINE HAFTUNG DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN ALS VERANTWORTLICHER
Ein Datenschutzbeauftragter kann nicht als Verantwortlicher nach Art. 82 DSVO schadensersatzpflichtig werden. Er kann sich jedoch aufgrund anderer Normen schadensersatzpflichtig machen. Im Rechtsstreit vor dem OLG München forderte ein Eigentümer…